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Immer wieder wird behauptet, dass nach einem Beschluss des BGH vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16) mehr als 90% aller Patientenverfügungen unwirksam oder ungültig wären.

Stimmt das?

Nein ! Wenn eine eindeutige Zuordnung der Patientenverfügung nicht möglich ist (das ist aufgrund der Fülle möglicher Behandlungssituationen auch kaum zu erreichen), muss aus den Regelungen der Patientenverfügung sowie gegebenenfalls vorhandenen weiteren Informationen (Arztberichte, Aussagen von Zeugen) der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden.

Ein erklärender Artikel dazu hier:

DAZ.online

BGH, Beschluss vom 08.02.2017, Az. XII ZB 604/15 (Begründung lesen!) hier:

juris.bundesgerichtshof.de