Mit der häuslichen Pflege von Angehörigen überlastet?
Als nach Landesrecht zugelassenes Unternehmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir helfen und unsere Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Mit der häuslichen Pflege von Angehörigen überlastet?
Als nach Landesrecht zugelassenes Unternehmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir helfen und unsere Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen.