
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
Seit 2017 stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 Betreuungs- und Entlstungsleistungen in Höhe von 125,00 € zu. Nicht genutzte Leistungen aus dem Jahr 2018 können noch bis zum 30.06.2019 nachgeholt werden.
Erhöhen Sie Ihren Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen!
Sie können Ihren Anspruch erhöhen, indem Sie bis zu 40 Prozent des Leistungsbetrages der ambulanten Pflegesachleistung für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen. Dies sind zusätzliche Betreuungsleistungen, wie die Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer unter Anleitung ausgebildeter Pflegefachkräfte. Darüber hinaus können auch Leistungen der Verhinderungs- und Kurzeitpflege (insgesamt 2.418,00 Euro jährlich) verwendet werden.
Hier finden Sie einen Pflegegeldrechner zur Berechnung des Pflegegeldes bei gleichzeitiger Nutzung der Umwandlung von Sachleistungen.
Als zugelassenes Unternehmen können wir diese Leistungen erbringen und direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Abrechenbare Leistungen (Entlastungsbetrag):
Ihre häusliche Versorgung
Aufstehen und Zubettgehen – pünktliche Einnahme der Medikamente – Abholung von Rezepten – Einkäufe und Vorräte – Kochen und Zubereitung der Mahlzeiten – Papiere und Post
Gemeinsame Unternehmungen
Spazieren gehen – sich unterhalten – aus Büchern vorlesen – gemeinsames Fernsehen – gemeinsame Spiele – gemeinsames Kaffee trinken
Begleitung
zu kulturellen Veranstaltungen – zum Arzt und zur Apotheke – zum Friseur – zur Bank – zu anderen Terminen
Haushaltshilfe
Staubwischen – Staubsaugen – Bad putzen – Bettwäsche wechseln – Wäsche waschen – Hausabfälle entsorgen
Und vieles mehr …