Die vivacus care GmbH - Ihr Ansprechpartner für alle Dienstleistungen rund um die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf - Pflegeberatung und Seniorenbetreuung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
CORONA News:
Die Kontaktverbote und Einschränkungen der Coronakrise werden Zug um Zug gelockert. Nun sind auch die Nachbarschaftshelfer / Entlastungsanbieter an der Reihe und wir können ab sofort wieder unsere Schulungen und Kurse anbieten.
Dazu haben wir folgende Informationen des Sächsichen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhalten:
Eine Schulung für Nachbarschaftshelfer / Entlastungsdienstanbieter kann auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) erfolgen. Eine Öffnung ist nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 SächsCoronaSchVO für Bildungseinrichtungen sowie Bildungszentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung möglich. Hier zählen auch die Schulungen für Nachbarschaftshelfer / Entlastungsdienstanbieter nach § 7 BetrAngVO.
Die Teilnahmerzahlen sind so zu begrenzen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Weiterhin sind die Bestimmungen der Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 4. Mai 2020, Az.: 15-5422/13 einzuhalten.
Besondere Regelungen Nr. 7:
- Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich alle Personen nach Betreten der Gebäude die Hände waschen. Dazu müssen ausreichend geeignete Möglichkeiten zum Händewaschen ausgewiesen werden,
- die mit Flüssigseife ausgerüstet sind; zum Abtrocknen sind idealerweise Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
- Das allgemein gültige Abstandsgebot ist einzuhalten, ggf. durch kleinere Gruppen mit weiterem Abstand zwischen den Personen. Prüfungen sind in größeren Räumen mit genügend Abstand durchzuführen.
- Der Zugang ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne verdächtige Symptome gestattet. Kontrollen durch Fiebermessungen o. ä. werden nicht empfohlen.
- Auf Hinweisschildern/-plakaten sollten alle Hygienevorgaben, die in der Einrichtung gelten, prägnant und übersichtlich dargestellt werden, ggf. unter Verwendung von Piktogrammen.
- Die routinemäßige Reinigung von Flächen und Gegenständen sowie deren Frequenz sind beizubehalten. Eine darüberhinausgehende Flächendesinfektion wird nicht empfohlen. Besondere Reinigungspflichten für die genutzten Räume oder Bereitstellungsverpflichtungen für Desinfektionsmittel bestehen nicht.
- Die Nutzung von interaktiven Konzepten mit zusätzlichen Kontakten (Tastenbedienung, Touchscreens usw.) ist zu vermeiden.
- Die genutzten Räume sollten häufig gründlich gelüftet werden.
- Sollte das Abstandsgebot nicht eingehalten werden können, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist von den Besuchern der Einrichtung mitzubringen. Auf den sachgerechten Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung (Auf- und Absetzen, kein Manipulieren während des Tragens) ist durch die Einrichtung hinzuweisen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen und Kurstermine: Leipziger Nachbarschaftshelfer
